Die richtige Zeltgröße für Ihre Veranstaltung in Starnberg, Ammersee, Landsberg, Weilheim, Bad Tölz oder München
Wie groß muss ein Zelt für 100, 200 oder 300 Personen sein?
Warum können wir Ihnen diese Frage nicht einfach so beantworten?
Erst wenn Sie uns alle Informationen der 6 Punkte unter die richtige Zeltplanung beantwortet haben, können wir Ihnen eine grobe Schätzung der Zeltgröße nennen.
Vertrauen Sie niemals blind den Personenangaben von normalen Zeltverleihbetrieben.
Die meisten Angaben berücksichtigen weder Bestuhlung, Küche, Bühne, Tanzfläche, noch die gesetzlich vorgeschriebenen Logistik- und Fluchtwege laut Versammlungsstättenverordnung und Brandschutzverordnung, bzw. haben davon auch keine Ahnung, weil es sie als reiner Zeltverleih auch nicht betrifft.
Die richtige Größe für ein Eventzelt – wie viel m² Zelt brauche ich für wie viele Personen?
Faustregel zur Zeltgröße:
- 1 – 2 m² pro Person mit Biertischgarnituren
- 2 – 3 m² pro Person mit rechteckigen Tischen
- 3 – 4 m² pro Person mit runden Tischen
Beispiel 150 Personen:
- 150 – 300 m² Gesamtfläche an Biertischgarnituren
- 300 – 450 m² Gesamtfläche an eckigen Tischen
- 450 – 600 m² Gesamtfläche an runden Tischen
Dazu kommen noch:
- Platz für Bühne, Tanzfläche, Spielstationen, Buffet- & Schankflächen oder weitere Einbauten im Zelt
- Pagodenzelte als Eingangszelt oder Garderobenzelt
- Küchenzelt oder Cateringzelt
- Toiletten-Zelt oder Gangway-Zelte zu den Toiletten
- Backstage-Zelt für Band oder Techniklager
- und eventuell weitere Zelte, wie Barzelt, Raucherzelt oder Kinderzelt
Vorschriften für Zelte ab 100 m²
Für Zelte ab 100 m² gelten zusätzliche Bestimmungen und Vorschriften
Fluchtwegsverordnung und Durchgangsbreiten
Die Besucherzahl, bzw. qm-Zahl selbst gibt vor, wie breit die Rettungswege, bzw. Durchgänge sein müssen. Die Durchgangsbreiten der Hauptdurchgänge und Fluchtwege betragen bei
- ab 100 m² Zeltfläche oder 100 Personen = 1,20 m
- ab 300 m² Zeltfläche oder 300 Personen = 1,80 m
- ab 400 m² Zeltfläche oder 400 Personen = 2,40 m
- ab 500 m² Zeltfläche oder 500 Personen = 3,00 m
- ab 600 m² Zeltfläche oder 600 Personen = 3,60 m
- ab 700 m² Zeltfläche oder 700 Personen = 4,20 m
- ab 800 m² Zeltfläche oder 800 Personen = 4,80 m
- weitere 100 m² oder 100 Personen zuzüglich 60 cm Breite
Die Zwischengänge sind abhängig vom Catering:
Bei Selbstbedienung und Buffet müssen mindestens 1,20 m gerechnet werden,
bei professionellem Servicepersonal reichen 80 – 100 cm.
Praxisempfehlung: Die Hauptgänge sollten schon aus Klimagründen immer an den Zeltwänden geplant werden, damit die Temperaturschwankungen nicht so schnell mitempfunden werden können. Direkt an der Plane zu sitzen, wäre je nach Witterung immer der ungemütlichste Platz. Es wird dort schnell zu heiß oder zu kühl.
Notausgänge
Ab 100 m² sind mindestens 2 Notausgänge vorgeschrieben. Die maximale Entfernung zum nächsten Ausgang darf höchstens 30 m (Laufmeter) betragen. 2 gegenüberliegende Ausgänge in Breite der vorgeschriebenen Durchgangsbreite müssen vorgesehen werden. Ist ein gegenüberliegender Ausgang nicht möglich, z. B. wegen aufgebauter Bühne, müssen dafür 2 seitliche Ausgänge geschaffen werden. Sind die Durchgänge oder Türen schmäler, müssen entsprechend mehr Ausgänge vorgesehen werden. Nach maximal 16 Biertischgarnituren muss quer wieder eine Hauptdurchgangsbreite vorgesehen werden.
Ausgänge müssen entsprechend eigenständig beleuchteter grüner Notausgangsbeschilderung gekennzeichnet werden.
Versammlungsstättenverordnung
Generell gilt: Die qm-Zahl der Zeltfläche ist die maximale Zulassungszahl für Personen, d. h. ein Zelt mit 200 m² Fläche ist je nach Bestuhlung für maximal 200 Personen zugelassen.
Der Bestuhlungsplan mit allen eingezeichneten Notausgängen muss für jeden sichtbar an allen Ausgängen aufgehängt werden.
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